Kosten & Abrechnung

Wir sind eine Privat-und Selbstzahlerpraxis und erstellen allen Patienten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der Hufelandgesellschaft e.V.

Nach der aktuell gültigen Version der GOÄ von 1996 gelten die Gebührensätze
nach §2

  • für Sachkosten 1,0fach,
  • für labormedizinische Leistungen 1,15-1,3fach,
  • für technische Leistungen 1,8 – 2,5fach
  • und für ärztliche Leistungen 2,3 – 3,5fach.

Nach §6, Absatz 2 GOÄ

  • werden Leistungen, die dort nicht enthalten, sind analog angesetzt.

Eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich. Selbstredend können alle Patienten als Selbstzahler behandelt werden.

Erkundigen Sie sich doch bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit eine Erstattung, auch im Rahmen des „Gesundheitskontos“ für Ihre Behandlung möglich ist.

Abrechnung

Um uns auf Ihre Behandlung konzentrieren zu können, arbeiten wir bei der Rechnungserstellung mit der privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) Limburg-Lahn zusammen. Dadurch werden wir in der Verwaltung zum einen sehr entlastet – Sie wiederum profitieren von der Unterstützung seitens der PVS bei eventueller Korrespondenz mit den Kostenträgern.

Für die Weitergabe Ihrer Rechnungsdaten benötigen wir Ihr Einverständnis. Dafür halten wir an der Praxisanmeldung entsprechende Formulare vor.

Zögern Sie nicht bei Fragen uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.